Rezeptwünsche von bereits in der Praxis dokumentierten Dauermedikationen
Bei bekannten Wiederholungsrezepten haben Sie die Möglichkeit diese in der Praxis zu bestellen und auch gleich nach einer kurzen Wartezeit mitzunehmen. Schneller geht es, wenn Sie uns während der Sprechzeiten vorher anrufen oder per E-Mail.
Beachten Sie bitte, dass auch nur das Abholen des Rezeptes, oder Verordnungen die Vorlage der Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkassen seit 2020 verpflichtend eingeführt wurde.
